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Allgemeine Reisebedingungen

Hier erfahren Sie alles rund um unsere Reise-AGBs

1.  Anmeldung und Bestätigung

 

Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit ausgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen haben. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unsere Annahmeerklärung zu Stande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen allerdings eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch Sie weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

 

2.  Bezahlung

 

Anzahlungen werden nur dann gefordert, wenn Leistungsträger (Hotels, Fähren, kulturelle Veranstaltungen,…) eine solche berechnen. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des gesamten Reisepreises (max. 260,00 €) zu zahlen. Der Restbetrag ist drei Wochen (20 Tage) vor Reiseantritt fällig und in Barzahlung, durch Banküberweisung oder EC-Karte zu zahlen. Bei Buchungen, die innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bei Buchung von Tagesfahrten und Eintrittskarten sind der Fahrpreis und der Kartenpreis sofort in voller Höhe zu zahlen.

 

3. Reisepreis und Leistungen

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in dem für den Reisezeitraum gültigen Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei der Platzzuteilung in Omnibussen werden wir uns bemühen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen, können aber keinen bestimmten Platz zusagen. Die vorgesehene Sitzplatzordnung kann aus triftigen Gründen geändert werden. Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls für einzelne Reisen Ausnahmen möglich sein sollten, bedarf dies gesonderter Vereinbarung.

 

3.1 Kurtaxe

 

Die ortsübliche Kurtaxe ist, wenn nicht anders ausgeschrieben, von jedem Reisegast vor Ort selbst zu zahlen.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

  

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

 

5.1 Rücktritt

 

Treten Sie vom Reisevertrag  zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wir können diesen Ersatzanspruch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Der Nachweis, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, steht Ihnen frei.

 

Rücktrittspauschale:

Die Rücktrittspauschale bei Arrangementfahrten, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, beträgt:

 

a) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30%

    ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50%

    ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 70%

    ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 80%

 

b) Bei Reisen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen Dritter enthalten (z. B. Opern-, Musicalkarten,       Eintrittskarten für Sportveranstaltungen), werden im Stornierungsfall die vereinbarten Kartenpreise in voller Höhe berechnet, falls kein Weiterverkauf möglich ist. Ein Weiterverkauf zu ermäßigten Preisen wird dem Kunden anteilig gutgeschrieben.

 

c) Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Informationen und Versicherungspolicen erhalten Sie in unseren Büros. Außerdem besteht die Möglichkeit, Komplettversicherungen für Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtschäden abzuschließen.

 

5.2 Umbuchung

 

Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, sind wir berechtigt, Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Buchung in Rechnung zu stellen.

Umbuchungswünsche, die nach Ablauf folgender Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Tagesreisen: bis 14 Tage vor Reiseantritt.

Busreisen in Verbindung mit Flugreisen: bis 60 Tage vor Reiseantritt. Schiffsreisen, auch kombiniert mit Bahn, Bus oder Flugzeug bis 60 Tage vor Reiseantritt. Bei allen anderen Busreisen: bis 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Aufenthalten ohne Busreisen: bis 30 Tage vor Reiseantritt.

 

5.3 Ersatzteilnehmer

 

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

5.4 Schriftform

 

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

 

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmachung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) bis vier Wochen bei Mehrtagesfahrten, bis zwei Wochen bei Tagesfahrten vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Wir werden Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

 

8. Gewährleistung

 

8.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

 

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!

Sie erreichen uns unter der am Ende dieser Reisebedingungen unter „Veranstalter“ ersichtlichen Telefonnummer zu den üblichen Geschäftszeiten. Oder schicken Sie uns eine E-Mail oder ein Fax. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Unterlagen genannte Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an.

 

8.2 Minderung des Reisepreises

 

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

 

8.3 Kündigung des Vertrages

 

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

 

8.4 Schadensersatz

 

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

 

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

 

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus Ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- und Fehlinformation bedingt sind.

 

10. Beschränkung der Haftung

 

10.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

 

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

 

10.2 Deliktische Haftungsbeschränkung

 

Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Sachschäden auf 4.100,00€ beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

 

10.3 Haftungsausschluss

 

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Reiseleistungen unsererseits sind.

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

13. Gerichtsstand

 

Klagen gegen uns sind am Sitz des Reiseveranstalters zu erheben.

 

Stand Mai 2018

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AGB

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